DEBATTE
Autor: Jürgen Heinz Peter Deutsch / Deutsch-Blick.blogspot.com
Kommt das AfD Verbot? - ein Eifer der Bundes- tags Lobby-Staatsjuristen
Mit der Verfassungsmäßigkeit der im Jahr 2013 gegründeten Alternative für Deutschland verbreiten sich derzeit mit einiger Eile Lobby-Staatsjuristen, angetrieben vom Umfragen-Höhenflug von ungefähr 20 Prozent für ein Parteien-Verbot. Die Verbotsaussprache stütze sich auf die Bewertung des Verfassungsschutzes der AfD als "rechtextremistischen Verdachtsfall".
Das mit einem Partei-Verbot ein fünftel der AfD-Wähler gehindert würden, für die Partei ihrer Wahl zu stimmen, wird kaum Medien-Thematisiert.
Die Hürden für ein Partei-Verbot sind höher geworden. Es reiche nicht mehr aus, für ein Verbot, wenn eine Partei lediglich verfassungsfeindliches Bestreben verfolge. Es müssen daher konkrete Anhaltspunkte von "Gewicht" vorliegen, das die Partei "erfolgreiches Potential" hat. Eine weitere Hürde für das AfD-Verbot stellt die von Deutschland ratifizierte "Europäische Menschenrechts Konvention" dar - eine abstrakte Gefährdung der Demokratie reicht nicht aus.
FAZIT
Bedenklich fallen die Reaktionen der Forderung aus, dem thüringischen Landesverband mir seinem Vorsitzenden Björn Höcke zu verbieten - rechtlich zulässig wäre ein solches Vorgehen möglich, kann auf einen organisatorischen selbstständigen Teil der AfD beschränkt werden, laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
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